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Staatliche Förderung

Staatliche Förderung für die Umstellung auf LED-Beleuchtungssysteme

 

Das Ziel Durch den Einsatz von modernen LED-Systemen zur Beleuchtung an Stelle von herkömmlichen Beleuchtungssystemen kann ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Stromverbrauchs und damit zur Verminderung von Belastungen durch Luftschadstoffe und klimarelevante Gase geleistet werden. Die Österreichische Energiestrategie 2020 hat das Ziel vorgegeben, den jährlichen Austausch von konventionellen Beleuchtungssystemen auf energieeffiziente Systeme von 3–5 % pro Jahr auf 6–10 % pro Jahr zu verdoppeln. Die Förderung ist budgetmäßig mit 2 Mio. Euro und zeitlich bis zum 31.12.2012 begrenzt.

 

Die Zielgruppe • Unternehmen • Vereine und konfessionelle Einrichtungen • Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit

 

Förderungsgegenstand LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Objekten: • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen LED-Leuchtmittel • Tausch von konventionellen Leuchten gegen LED-Systeme • Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen

Förderungshöhe Die Förderung wird abhängig von der Leistung der installierten LED-Leuchtmittel ausbezahlt und ist in jedem Fall mit 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt. Bei Inanspruchnahme einer externen Energieberatung im Ausmaß von mindestens acht Stunden durch eine qualifizierte Fachkraft wird ein pauschaler Zuschlag von 300 Euro gewährt.

 
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